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European Constitutional Law Network (ECLN)


European Constitutional Law Network (ECLN)

Auszug aus dem Konzept des WHI:

III. Internationale Zusammenarbeit

1. Das Institut ist in ein im November 1998 konstituiertes Netzwerk ähnlich orientierter Institute oder Forscher an Fakultäten in anderen EU-Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer sowie der USA und Russlands eingegliedert (European Constitutional Law Network / ECLN). Dieses Netzwerk, in dem schon bestehende Partnerschaften der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität mit ausländischen Universitäten besonders berücksichtigt werden, soll einer intensivierten Form der europäischen und internationalen Forschungskooperation und des individuellen Gedankenaustausches zu spezifischen Themen aus dem Projektbereich dienen.

2. Ein Austausch von Forschern aus Partnereinrichtungen des Netzwerks dient der Personalisierung und Intensivierung der europäischen/internationalen Kooperation. Ebenso wird die Veranstaltung von gemeinsamen Tagungen oder Einzelvorträgen zu projektrelevanten Themen eine wichtige Grundlage der Zusammenarbeit sein.

3. Der Vervollständigung der Nachweise zur einschlägigen Literatur und als Grundlage eines Bücheraustausches bzw. Kopiendienstes soll das Projekt der Integration der einzelnen Bibliographien zum Europäischen Verfassungsrecht in einem Internet-Verbund dienen. Jedes Netzwerk-Mitglied soll danach Beiträge zu seinem nationalen Verfassungsrecht und innerstaatliche Veröffentlichungen zum europäischen Recht in die gemeinsame Datenbank einspeisen.

4. Entsprechend soll eine öffentliche Datenbank auf Internet, die von den einzelnen Mitgliedern des Netzwerks je für ihr Land gespeist wird, einen Überblick über laufende und abgeschlossene Dissertationen, Habilitationen und Forschungsprojekte zum Thema Europäisches Verfassungsrecht liefern.





Stand: 2006-05-27 17:18:14    Seite ausdrucken Ausdrucken