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Grußwort
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Meyer Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin
anläßlich des Symposiums zum Europäischen Verfassungsrecht: ich begrüße Sie alle in der Humboldt-Universität zu dieser Veranstaltung des Walter Hallstein- Instituts für Europäisches Verfassungsrecht, vor allem begrüße ich alle, die aus dem Ausland gekommen sind. Insbesondere die Namensgeber dieser Universität, die Sie dort an der Wand sehen, Wilhelm und Alexander von Humboldt, würden sich über eine solche Veranstaltung freuen, lebten sie noch, denn sie waren von europäischer Kultur und in der Gesinnung Welt- bürger. Die Humboldt-Universität steht unter einem starken Kürzungszwang und gleichwohl bemühen wir uns, unsere Forschungs- und Lehraktivitäten zu verbreitern. Und das Institut selbst ist ein kleines Instrument, dies zu bewirken. Ich erlaube mir, als Verfassungsrechtler einige Wünsche an das Institut zu wenden: Wenn ich mich als europarechtlicher Laie, wenn ich das so formulieren darf, umsehe, dann hat unsere Befassung mit Europa zu tun mit einer Befassung aus der Vergangenheit heraus und mit der Begleitung der Gegenwart. Was wir bisher nicht machen, was ich jedenfalls noch nicht gesehen habe, ist, einmal von der Zukunft her rückwärts zu denken. Ich glaube aber, jetzt ist der Zeit- punkt gekommen, dies zu tun. Wenn Sie die politischen Erklärungen der alten und der neuen Regierung zu Europa bewußt nachlesen, werden Sie sehen, daß immer betont worden ist, man müsse auf den Weg der Eini- gung Europas voranschreiten, das Haus Europas bauen. Nun sollte man meinen, daß man das Ziel kennt, wenn man einen Weg geht. Das Ziel wird aber aus politischer Rücksichtnahme nie ausformuliert. Ich denke, wir sind den Weg so weit gegangen, daß unausweichlich am Ende dieses Weges der Bundesstaat Europa stehen wird. Wenn Sie mir in diesem Punkt zustimmen, dann wäre es eigentlich unsere Aufgabe, die Aufgabe der Zwischengeneration, einmal aus der Kenntnis unserer Verfassungsvergangenheit in Europa und aus der Kenntnis der Gegenwart und den Erwartungen der Zukunft zu versuchen zu formulieren, wie denn eine Verfassung ei- nes solchen Bundesstaates aussehen könnte. Ich denke zum Beispiel, daß nicht nur die deut- schen Erfahrungen, nämlich die Erfahrungen eines jetzt 50 Jahre alten föderalen Systems, eine Menge von Hinweisen geben könnten, was man nicht tun sollte. Wenn ich unsere föderale Entwicklung richtig einschätze, so wird sie durch zwei Phänomene bestimmt. Einmal durch eine Entpolitisierung der Länder und ein zunehmend wachsender Zuwachs an Kompetenzen beim Zentralstaat - ich nehme jetzt einmal die Verlagerung nach Europa aus -, und das zweite Element ist: alles das wird zum größten Teil gesteuert über das, was wir Finanzverfassung nennen, was freilich ein verunglücktes Gebilde ist. Daraus würde ich Konsequenzen ziehen für eine europäische Verfassung. Die wichtigste Überlegung muß sein, wie die Finanzen in einem solchen System gestaltet werden. Wenn Sie diese Frage nicht vernünftig lösen, wird der euro- päische Bundesstaat so enden wie die Bundesrepublik endet, nämlich in einer völligen Herab- stufung der ehemaligen Nationalstaaten und in einem mächtigen Zuwachs an Macht im Zentral- staat Europa. Ich denke nicht, daß das gewollt ist, aber die Gefahr besteht, daß es geschieht. Und deshalb sollte eine perspektivische Arbeit eines solchen Instituts sich solchen Überlegun- gen stellen und zwar unabhängig davon, wie man die Verwirklichungschance heute sieht. Es ist nicht Aufgabe der Wissenschaft, Politik zu betreiben, dazu wäre die Wissenschaft immer überfordert, aber es ist Aufgabe der Wissenschaft, Perspektiven, möglicherweise auch Alterna- tiven, aufzuzeigen, und ich glaube der Rückgriff auf den Verfassungsvergleich in Europa und der Rückgriff auf die Entwicklungen der einzelnen Staaten unter den jeweiligen Verfassungen können erhebliche Fingerzeige dafür geben, was in eine solche Verfassung hineingehört und was man möglichst nicht hineinschreiben sollte. Wenn das Institut sich diese Aufgabe stellen würde, würde es mich nicht nur persönlich, sondern auch als Präsident freuen, denn ich glaube, das ist eine Aufgabe, die bisher nicht aufgegriffen worden ist und die aufgegriffen werden muß. Und selbst wenn sie vergeblich wäre, wenn wir es nicht mehr erleben würden, daß es eine echte europäische Verfassung gäbe, wäre die Arbeit gleichwohl nicht vertan. In diesem Sinne wün- sche ich dieser Tagung, die ja einen Ansatz dazu gibt, einen guten Verlauf und kann nur mit Herrn Kloepfer sagen, zur Wissenschaft gehört das Feiern dazu, tun Sie das auch! Vielen Dank!
Stand: 2006-04-03 17:23:57
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